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Urteil zum Vorverkaufsrecht

Der Bezirk bedient sich in letzter Zeit verstärkt des Vorkaufsrechts – mit Recht?

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat in letzter Zeit einige Häuser aufgekauft und damit die Wohnungen vor einer Luxussanierung und ähnlichem gerettet. Das probate Mittel des Vorkaufsrecht, wurde vom Landgericht Berlin in den Zweifel gezogen.

Friedrichshain im Sonnenaufgang

Im April des Jahres wies das Landgericht Berlin das Recht bei drei Immobilien zurück. Aber der Bezirk konstatiert, dass es sich um ein Urteil aus erster Instanz handelt, das auch nicht für rechtskräftig erklärt wurde. Das bedeutet, das das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde.

Das Landgericht urteilte, dass es nach Paragraph 26 des Baugesetzbuchs kein Vorkaufsrecht für die Bezirke gäbe. Das würde sich dann offenbar vor allem auf West-Berlin beziehen und das Urteil bezog sich auf Schöneberg.

In den Medien, so die Mitteilung des Bezirks, sei das Urteil trotz des Mangels an neuen Informationen dazu, herangezogen worden, um den Bezirk zu kritisieren. Das Bezirksamt aber will vor allem den Mietenden versichern, dass die Berufung noch aussteht (die man eingelegt hat) und dass man Ansicht des Bezirks das Urteil so nicht stehen bleibt.

Die Aussage habe man in Zusammenarbeit mit dem Senat erarbeitet. Eine Entscheidung in dieser Sache wird erst im Sommer 2018 erwartet.

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