Ferienwohnungen, Zweckentfremdung & Gerichte

Der Wohnungsmarkt in Friedrichshain ist mau und daher gibt es das Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen.

Die Mieten steigen unaufhörlich und so überlegten sich die Bezirke das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Damit sollen die Ferienwohnungen angemeldet und genehmigt werden, um mehr Wohnraum für die Bevölkerung zu schaffen. Das Gesetz ist nunmehr fast ein Jahr in Anwendung und bringt wohl recht wenig. Die Gerichte urteilen ebenfalls etwas diffus in diesem Bereich.

Seit Mai 2014 muss man Ferienwohnungen anmelden und das haben die Leute auch gemacht: rund 1.000  Ferienwohnungen wurden angemeldet, die zuvor unbekannt waren. Man geht aber davon aus, dass es rund 2.000 in Friedrichshain-Kreuzberg sind. Der Bezirk hat dafür sogar extra fünf Arbeitsplätze ausgewiesen und man hat eigens eine Seite eingerichtet, wo die Bevölkerung petzen sollte. Illegal betriebene Ferienwohnungen machten bis Januar 2015 167 Fälle aus (die rund 50 Personen gehörten). Sie können noch bis zum Ende des Aprils 2016 ihre Immobilien weiterhin anbieten.

Währenddessen hatte die Bezirksbürgermeisterin Herrmann die Idee, die Flüchtlinge in diesen Wohnungen unterzubringen, da den Erwischten die Nutzung der Wohnungen verboten wurde. Doch das wurde von Senatsseite klar abgeschmettert, schon allein ob der rechtlichen Fragen, aber vor allem wegen der Kosten. Aber wenn man bedenkt was das Chaos um die Flüchtlinge kostet, das auch mit dem Streit zwischen Innensenator Henkel und unserer Bürgermeisterin zu tun hat … (was zu deren Auszeichnung als peinlichste Personen Berlins führte).

Jetzt gab es auch noch einen universitären Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes gegen Ferienwohnungen. Denn hier stünde der Aufwand nicht im Verhältnis zum Nutzen. Die Ferienwohnungen würden keinen Effekt auf die angespannte Wohnungslage haben, aber das Einkommen der Betreibenden stark eingrenzen.

Viele der Ferienwohnungsbetreibenden überlegen nun den Rechtsweg beschreiten und gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zu klagen.

Dabei haben die Gerichte ebenfalls unterschiedlich zu den Ferienwohnungen entschieden. So hat im Januar 2014 der Bundesgerichtshof entschieden, dass die mietende Person kein Recht habe die Wohnung an beliebige Touristen zu vermieten. Im Juni 2014 entschied dasselbe Gericht, dass, wenn man aus beruflichen Gründen (berechtigtes Interesse) die Untervermietung nicht verboten werden dürfe. Da der Vermietende dies tat, musste sogar Schadenersatz gezahlt werden: Knappe 7.500 Euro für drei Jahre.

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