Wird ab dem kommenden Schuljahr die Lernmittelfreiheit erneut eingeführt?
Die Lernmittelfreiheit besagt, dass man die Mittel zum Lernen von der Schule – also vom Staat – zur Verfügung gestellt werden. Das ist derzeit nicht so, soll aber kommen, wenn es nach dem Bezirksamt geht.
Konkret ist aber leider noch nichts, auch nicht, ob Arbeitshefte oder derartige Materialien übernommen werden. Der Senat plant die Änderung des entsprechenden Gesetzes, was aber noch nicht erfolgt ist. Dabei geht es konkret um den Paragraphen 50 des Schulgesetzes.
So soll die Lernmittelfreiheit noch für das Schuljahr 2018-2019 eingerichtet werden. Für den Anfang wird es sich für die zu Beschulenden bis Klasse 6 eingerichtet – was die Grundschule umfasst.
Die Kosten für die Schulmaterialien werden aufgeteilt. Die Kosten in Höhe von etwa 27 Millionen Euro trägt das Land und der Bezirk. Die konkrete Summe ist aber noch nicht ermittelt worden.
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