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SEZ Friedrichshain: Chronologie des Endes | Teil 2: Der Vertrag

Nunmehr der zweite Teil der Frage nach dem Ende des SEZ. Welche Bedeutung hat der Vertrag und die Definition Hallenbad.

Wie ich bereits im ersten Teil zum Ende des SEZ beschrieb, begann das Ende schon 2002. Es sollte alles so schön sein, kostengünstig und die Leute bekommen ihr Spaßbad wieder. Doch bekanntlich kam es ganz anders…

SEZ Friedrichshain Landsberger Allee

Der Vertrag

Der Vertrag kann auf den Seiten des SEZ heruntergeladen werden. (Zuweilen ist sie offline, aber zum Glück gibt es web.archive.org) Der Vertrag ist, sagen wir, ungünstig für das Land Berlin. Daher hat auch der Bund der Steuerzahler eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet, die jedoch abgelehnt wurde. Dieses Dokument darf ich nicht veröffentlichen, jedoch gibt es auf deren Homepage eine Eigenaussage.

Bis zum 31. Dezember 2007 sollte das Hallenbad wieder in Betrieb sein, so sahen es die ursprünglichen Pläne vor. Es gab auch eine Nachfrist für ein halbes Jahr. Doch das “Hallenbad” blieb den Leuten weiter versagt.

Der Vertrag sah doch vor, dass bei Nichterfüllung das Grundstück an das Land Berlin zurück ginge Noch 2005 hieß es bei einer Kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus, “die Wiederaufnahme des Badebetriebs sei vertraglich vereinbart.” Von Verpflichtungen der Modernisierung des Bades war die Rede.

Auch noch im November 2007, einen Monat vor Ablauf der Frist, sagte Finanzsenator Dr. Sarrazin: “Der Eigentümer des SEZ hat sich verpflichtet, weiterhin das SEZ als Sport- und Erholungszentrum zu nutzen und dabei folgende Angebote zu machen: [..] und Hallenbad.” Eine Abstimmung sei geschehen. Doch noch am gleichen Tag kommt die Aussage von Senatsseite: “Es besteht nicht die Pflicht, das Hallenbad in dem ursprünglichen Umfang zu betreiben” (Drucksache 16/201717). Der Liegenschaftsfonds ging damals davon aus, dass die Eröffnung des Badebetriebs noch 2008 aufgenommen werde.

Das Jahr verstrich und kein “Hallenbad”, kein wirklicher Schwimmbetrieb im SEZ. Gab es da nicht einen Vertrag mit Verpflichtungen und Konsequenzen?? Ja, den Vertrag gab es und offensichtlich hat ja dann doch mal jemand den Vertrag mal genau gelesen und festgestellt, dass Herr Löhnitz gar kein Hallenbetrieb aufmachen muss. Er hatte keinen Vertragsbruch begangen und das Grundstück kann ihm nicht entzogen werden, obwohl das zu dem Zeitpunkt auch keiner forderte.

Dort wurde keine Definition aufgemacht und es sollten auch daher auch keine Konsequenzen drohen. Denn auch wenn man dort nicht wirklich schwimmen kann, es gibt Wasserflächen im SEZ. Die Definition von Hallenbad sagt nicht aus, wie das auszusehen hat. So ist die Vorstellung auf beiden Seiten anders gewesen. (Siehe auch RBB Artikel zum Thema). Wow, dachte ich so bei mir, wer hat denn sowas veranlasst? Gute Frage, ne?! Ich weiß es nicht…

Das Rückkaufsrecht des Landes Berlin ist auch nicht haltbar, denn mit dem Ausweisen von Wasserflächen und damit das verlangte “Hallenbad” besteht, erlischt dieses Recht.

Der Wechsel der Stellung im Senat

Schon änderten sich die Aussagen im Jahr 2008. Im Jahr 2009 hieß es gar von der Senatsverwaltung für Finanzen “Es war nie beabsichtigt, ein neues Schwimmbad im SEZ entstehen zu lassen.” Jetzt könnte man sich am Wort “neues” aufhängen. Es war, so 2010, nicht absehbar, wann es ein Hallenbad geben wird. Und so ruderte man langsam zurück.

Derweil hatte der Eigentümer, Herr Löhnitz, ein anderes Problem. Der war nicht im Grundbuchamt eingetragen, erzählte mir Herr Salonek. Was, so Löhnitz, dafür sorgte, dass er keine Gelder aufnehmen konnte. Dies wurde 2008 geändert und dann kam die Steuer. Herr Salonek dazu: “Man kann in das Grundbuch erst eingetragen werden, wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, doch da kam es bereits zum Streit!
In 2012 war ein Gerichtsverfahren wegen nicht gezahlter Straßenreinigungsgebühren in 5-stelliger Höhe (bis 2008) zwischen Herrn Löhnitz und dem Land Berlin. Ich war bei einer Güte-Verhandlung dabei, als Herr Löhnitz dem Richter erklärte, er habe erst die Grunderwerbssteuer von einer Finanzamtsforderung in 6-stelliger Höhe jahrelang auf einen Betrag nahe dem Kaufpreis von 1 € herunterhandeln müssen. Erst jetzt konnte er 2008 ins Grundbuch eingetragen werden. Doch dann zahlte er die Gerichtsgebühr von ca. 175,00 € nicht. Die wurde dann vom Liegenschaftsfonds (also dem Land Berlin) übernommen. Und außerdem wurde er noch von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet – hatte also keine zustellfähige Adresse in Deutschland mehr.

Und noch etwas fällt bei der Geschichte aus dem Rahmen, wenngleich es keinen konkreten Bezug zum Ablauf gibt. Bis April 2013 war der Geschäftsführer der SEZ Berlin GmbH ein Dr. S. Er ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht worden. (Amtsgericht Charlottenburg HRB 90838 B). Nach Aussage von Herrn Salonek ist der Rechtsanwalt S. im Gefängnis gewesen. Siehe hier.

Als Geschäftsführer beim Poseidon in Leipzig endete dann seine Tätigkeit, aber bei der SEZ Berlin GmbH blieb er Geschäftsführer, das machte mich stutzig.”, so Salonek. In der Pressemitteilung dazu stand (sie liegt Herrn Salonek vor), eine Bewährungsstrafe hätte nicht zur Debatte gestanden: “da er seine herausgehobene Position als ein vom Amtsgericht eingesetzter Gesamtvollstreckungsverwalter, mißbraucht und “seine Vertrauensstellung ausgenutzt habe”.

Daraus hätte man doch was machen können?

Der Biergarten hinter dem SEZ, direkter Blick auf den Volkspark Friedrichshain, ist verwaist. Schon damit hätte man doch Geld machen können?, frage ich mich, aber was weiß ich schon?! Hätte man das Objekt den Leuten gegeben, so Herr Salonek, die das RAW umgestaltet haben, hätten wir dort ein blühendes Kulturhaus, wenn auch mit Party statt Schwimmhalle. Aber jetzt wird es wohl abgerissen.

Und daran lässt sich wenig ändern. Bei einem der letzten Auftritte von Herrn Löhnitz vor dem Berliner Senat hatte er eine bestimmende Grundaussage: “Mit dem SEZ kann ich machen was ich will.” und in der Tat kann er das. Der Vertrag gibt ihm Recht und rechtlich ist da wohl nichts mehr zu holen. Aber man kann ihn doch mal daran erinnern, dass er nur einen Euro zahlen musste für das SEZ.

Wenn er es jetzt verkauft muss er nicht mal mehr Steuern darauf zahlen, das hat damals noch Schröder und Konsorten geändert. Nach 10 Jahren ist der Verkauf steuerfrei und zehn Jahre sind ins Land gegangen.

Direkt an der Ecke plant man nach dem Abriss des SEZ einen sechseckigen Turm, dessen Seitengebäuden sich der Straße entlang in Stufen abflachen. Das Objekt soll groß werden, was ebenfalls rechtlich okay ist. Denn in der direkten Nachbarschaft stehen ähnlich große Objekte.

So, ich hoffe nur, dieses Mal keine Email von dem Anwalt Löhnitz zu bekommen… Der Protest dagegen wird auf Landesebene vor allem von der CDU und FDP getragen.

Der Bezirk will es dem Investor jetzt schwer machen, aber die Optionen sind wie folgt, so Salonek: “Herr Löhnitz ist völlig rechtskonform in einer tollen Position: Entweder das Land läßt ihn bauen, wie man es ihm vertraglich zugesichert hat, dann verdient er viele Millionen an der Umwandlung des ehemaligen SEZ in ein Baugrundstück. Oder das Land hindert ihn mit Bebauungsplänen daran: dann hat Löhnitz einen wohl noch einen viel höheren Schadenersatzanspruch, weil das Land den geschlossenen Vertrag nicht erfüllen würde!”

So oder so, Berlin hat die A-Karte. Vielen Dank für’s Gespräch!

3 Gedanken zu „SEZ Friedrichshain: Chronologie des Endes | Teil 2: Der Vertrag

  • HAUSMEISTER

    ihr habt einfach sowas von keene Ahnung was diese beschissne und koruppte Politik …. angefangen von panhoff bis Geisel hier mit medienmanipulation versuchen … weht euch gegen GE>ISSELNAHME und BERLINER SENAt

    Antwort
  • Pingback: Abriss des SEZ: Einer hatte seinen Spaß - Nante Berlin

  • eli

    Ich hab ja gehört, dass der Löhnitz Berichte darüber abmahnt.. man hört ja auch nüscht mehr davon…

    Antwort

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