Es ist eine kreative, wenngleich auch strafbare Veränderung des Straßenbildes im kleinen Maße. Ein Durchfahrtsverbotsschild (schönes Wort) hat ein Gesicht bekommen.
Ich finde es ganz witzig, muss ich zugeben und man hat den Inhalt des Schildes ja nicht verändert, denn von weitem sieht es auch aus, als wäre es einfach nur dreckig. Aber im Jahre 2005 hat man das Gesetz geändert, um Graffiti als Straftat verfolgen zu können; es ist der Paragraph 303 des Strafgesetzbuchs, Absatz 2.
Das Straßenschild mit dem roten Kreis, zeigt nun eine grinsendes Gesicht, das so ein bisschen aussieht, wie der Gru aus Ich – einfach unverbesserlich.
Die gute Aussicht und die Gutgläubigkeit haben sich in den letzten Monaten das Nein-Wort gegeben…
Im Mittelalter sprach Gott: ‚Ich geh mit dem ins Bett, der die Schlacht gewonnen hat.‘…
Es ist keinesfalls die Sprengung des Rahmens, wenn man in diesen Tagen von einer Zeitenwende…
Co-WorkingSpaces haben in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Wandlung durchlaufen. Einst nur als Nischenphänomen bewertet,…
Bitte Ruhe! Die Sitzung beginnt. Begebe Dich wieder in Trance und lass die Jahrtausendwende zurück…
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon fällt die Tür ins Schloss. Der Schlüssel?…