Energie-Entlastungspaket – Auch für Kleinunternehmende?

Das Energie-Entlastungspaket ist noch nicht beschlossen, aber es zeichnet sich schon jetzt eine soziale Ungerechtigkeit der bekannten Art ab.

Ja, es wurde viel versprochen. Man würde die Menschen entlasten, vor allem diejenigen, die wenig haben. Doch das wird Teile der ärmeren Bevölkerung aussparen. Das gilt schon mal nicht für die Studierenden, die ja bekanntlich zu den reichsten Gruppen der Gesellschaft gehören, oder die Rentner*innen.

Auf der Seite des FDP-geführten Finanzministeriums ist der Wortbruch zu lesen: “Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen”. Einkommenssteuerpflichtig sind alle Menschen, die einer Arbeit nachgehen. Einkommensteuerpflichtige sind auch jene, die zu wenig verdienen und damit unter der Freigrenze liegen. Leute, die nach Abzug der Ausgaben einen Gewinn unter 9.408  Euro haben. Diese Grenze wird heraufgesetzt, was einigen Steuern spart, aber sie auch für die 300 Euro Entlastung ausspart.

Denn ein Anspruch auf diese Energiepauschale haben zwar auch Freiberufler*innen oder Kleinunternehmende. Doch das Prozedere ist so gestaltet, dass das Geld mit der Steuerbelastung verrechnet wird. Das Bundesfinanzamt hat auf meine Anfrage reagiert und erklärt, dass “Freiberufler [sic!] und zwar unabhängig von der Höhe ihrer erzielten Einkünfte” einen Anspruch haben.

Die 300 Euro werden auf die zu entrichtende Vorsteuer angerechnet. Vorsteuer müssen jene entrichten, die die Mehrwertsteuer auf der Rechnung angeben. Doch Kleinunternehmende weisen gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG keine Mehrwertsteuer aus, wenn sie im Jahr unter 22.000 Euro Umsatz generieren.

Wer also Vorsteuern zahlt, bekommt das Geld. Das entsprechende Zitat des Finanzamts ist: “Das Verfahren ist so ausgestaltet, dass die für das dritte Quartal 2022 – also für den 10. September 2022 – festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlungen geändert werden. Vorgesehen ist ein Änderungsbescheid, in dem die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro automatisch berücksichtigt wird. Wenn Sie für das dritte Quartal 2022 einen Bescheid haben, in dem Einkommensteuervorauszahlungen von weniger als 300 Euro berücksichtigt sind, dann wird der Änderungsbescheid diese Vorauszahlungen auf 0 Euro mindern. Den Rest Ihrer Energiepreispauschale erhalten Sie bei der Einkommensteuerveranlagung [..].”

Ansonsten, so also das Finanzamt, bekommt man das Geld der Energiepreispauschale bei der “Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022”. Aber wenn man gar nicht genug Geld einnimmt, um Steuern zu bezahlen, bekommt man gar nichts? Sehe ich das falsch oder nicht? Eine Nachfrage dazu wurde vom Finanzamt nicht mehr beantwortet. Aber es wirkt doch so, als würde man nur Steuern zurückbekommen. Versteht das jemand anders? Ist hier jemand mit mehr Steuer-Fachwissen?

Gut, das Gesetz ist noch nicht durch, aber sollte es sich so darstellen, wird wieder mal deutlich, dass soziale Gerechtigkeit mit der FDP einfach nicht zu machen ist. Und erneut, wie schon bei der Corona-Entlastung, fallen die Kleinunternehmenden durch das Raster.

UPDATE: Das Bundesfinanzministerium hat mir folgendes geschrieben: “Sie stellen richtigerweise fest, dass viele Kleinunternehmer keine Steuern zahlen, weil sie weniger als den Grundfreibetrag erwirtschaften. Die Kleinunternehmer, die keine Einkommensteuer zahlen, erhalten aber dennoch von ihrem Finanzamt die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Für die Finanzämter ist die Energiepreispauschale eine Steuerfestsetzung, so dass die Kleinunternehmer über die Festsetzung der Energiepreispauschale einen Steuerbescheid erhalten. Wenn die Kleinunternehmer also im Jahr 2023 für das Jahr 2022 eine Steuererklärung abgeben, dann erhalten sie automatisch die 300 Euro ausgezahlt.”

So bekommt man zwar eine Pauschale, obgleich mir immer noch nicht klar ist wann, aber das geschieht dann sowieso erst im Jahr 2023. Dann wünsche ich mal frohes Frieren.

admin

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