Schon seit Mai 2014 gibt es das Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen in Berlin. Jetzt soll es verschärft werden.
Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen soll auch mit Hilfe dieses Gesetzes erreicht werden, das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Es beinhaltet, dass Ferienwohnungen angemeldet werden müssen. Und dies kann auch abgelehnt werden. Eine ungenehmigte Nutzung ist illegal.
Selbst meine Hausverwaltung, die Predac an in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass eine derartige Fremdnutzung illegal ist und zur sofortigen Kündigung führen würde. Im Gespräch mit Freunden stellte sich heraus, dass auch deren Hausverwaltungen einen entsprechenden Brief verfasst hätten.
Dabei sind die Strafen bei Gesetzesübertretungen, mit bis zu 50.000 Euro, empfindlich. Die Verschärfung des Gesetzes soll im nächsten Jahr erfolgen, denn dann endet die Übergangszeit für die Anmeldung. Damit soll es den Bezirksämter erleichtert werden, den unerlaubten Ferienwohnungen auf die Schliche zu kommen. Die Internetportale sollen den Bezirksämtern die Daten zur Verfügung stellen.
Diese Unternehmen sind selbstredend wenig davon begeistert. Eine Gruppe von diesen Dienstleistenden haben sich nun zusammengeschlossen und wollen dagegen klagen. Der FU-Forscher, Helge Sodan, glaubt, dass das Gesetz nicht verhältnismäßig sei, denn die Ferienwohnungen machten in Berlin gerade mal 0,2 Prozent aus.
Demnach, folgt man der Logik, wäre das Verbot nur Sand in den Augen der Wählenden, um mit sinnlosen Aktionen zumindest irgendwas zu tun. Gemäß dem Motto: Egal wie sinnlos, wir müssen was tun.
Allerdings ist eine solche Genehmigungspflicht, m.E. insofern schon sinnvoll, weil es sonst doch überhand nehmen würde. Schnell verdientes Geld und da würden sicherlich noch mehr aufsteigen. Zumal die 0,2 Prozent nur die Spitze des Eisberges darstellen könnten.
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