Fragestunde in der BVV

Ab und zu darf man als im Bezirk wohnende Person seine Fragen an die BVV richten. Die Fragen und Antworten der letzten Fragerunde.

Die BVV ist das Bezirksparlament und entscheidet über die Maßnahmen, die im Bezirk getroffen werden – in der Regel durch das Bezirksamt. Dieses Parlament tagt regelmäßig und mittwochs dabei darf man zusehen. Und zur “EinwohnerInnenfragen” darf man seine Anliegen vorbringen, letztmalig war dies Mitte Juni möglich, wozu der Bezirksrat Herr Schmidt die Antworten gab.

Rathaus Kreuzberg

Fünf Anfragen wurden behandelt:

In der ersten Frage ging es um unbearbeitete Vorschläge der Menschen beim Bezirksamt. Es sei nicht wahr, dass viele Anfragen nicht bearbeitet werden, so Herr Schmidt. Es kann zwar sein, dass Anfragen auf Grund des hohen Vorkommens vergessen werden, aber Anfragen mit einem diskriminierenden Hintergrund werden erst gar nicht bearbeitet.

Bei der zweiten Fragen drehte es sich um die ungepflegten Grünflächen am Mehringplatz. Die Zahl von 15.000 Euro machte die Runde, doch der Stadtrat stellte klar, dass das Geld für ein Jahr und nicht nur für die Grünfläche an die Gewobag ausgezahlt wird. Die Aufgaben des beauftragten Platzgärtners wurden erweitert, der nun unter anderen auch den Theodor-Wolff-Park betreut. Dort sollen Futterreste eingesammelt werden, um der Rattenplage entgegenzuwirken.

Frage drei behandelte die Nutzung des Mehrgenerationentreffs am Mehringplatz, dessen Öffnungszeiten wegen des Schallschutzes begrenzt seien.  Neben der Öffentlichkeit, die willkommen sei, treffen sich aber noch weitere Gruppen in dem Gebäude.

Eine 10 Quadratmeter Küche für 15.000 Euro war Inhalt von Frage vier, verbunden mit der Überprüfung von geförderten Projekten. Die Überprüfung würde stattfinden, so Schmidt – sowohl zuvor als auch am Ende. Die Küche war Teil eines Projekts zur Beteiligung von Jugendlichen und wurde ebenfalls kontrolliert. Die Kosten entstanden durch die Beschaffung und Montage der Elektrogeräte und Möbel.

Zuletzt – bei Frage fünf – war die Auskunft der Ämter das Thema. Eine Frau bat um Informationen bezüglich der erwähnten Küche, die aber dem Amt nicht vorlägen, so Schmidt. Derart hätten sie nicht ausgehändigt werden und das hätte man auch mitgeteilt. Ansonsten würde man gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz alle Anfragen bearbeiten, mit Ausnahme derjenigen, die Schutzbedürftige nicht benachteiligen, wo die Geheimhaltung wichtiger ist oder sie nicht vorhanden sind.

Das Protokoll des Fragestunde

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