Laubbläser
Es ist Herbst und die Laubbläser nerven wieder. Ein Antrag will dem einen Riegel vorschieben.
Seit Wochen fällt das Laub und schon am frühen Morgen starten die Laubbläser. Unternehmen mit einem Reinigungsauftrag oder Privatleute nerven die Menschen in ihrer Ruhe. Dabei kann man zuweilen beobachten, wie die Reinigungskräfte einzelner Blätter mit einem benzingetriebenen Laubbläser auf den Haufen jonglieren.
Dabei dient das Laub als Nährstoffvorrat für die Bäume. Das Wegmachen des Laubs beraubt die Bäume eines Teils der Nahrungsmittel. Muss man das Laubblasen hinnehmen oder kann man das vielleicht auch mal ändern? Ein Antrag in der BVV (Bezirksverordnetenversammlung) sieht ein Verbot der Laubbläser vor!
“Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen”, so beginnt auch dieser Antrag der Linksfraktion in der BVV. Darin wird gefordert, die Gerätschaften entweder zu verbieten, auf geräuschärmere Geräte zurückzugreifen oder eine Nutzung vor 9 Uhr morgens zu untersagen.
Denn, so der Antrag weiter, die Laubbläser sind laut und eine Gefahr für Tiere und Menschen. Die Lautstärke von bis zu 120 Dezibel entspricht dem Lärm eines Presslufthammers. Dies macht Mensch und Tier krank. Neben dem Verkehr entstehen durch die Laubbläser zudem Abgase, die kaum gefiltert werden. Die Keime von beispielsweise der Hundescheiße allerorten im Bezirk werden darüber ebenfalls in die Luft geblasen.
Auch die Insekten stören sich daran, werden sie doch durch die Laubbläser aus ihrer Umgebung katapultiert. Manche Bläser verfügen über integrierte Häcksler, welche die kleinen Tiere direkt töten.
Der Mehraufwand durch klassische Rechen wird außerdem in Abrede gestellt. Da die Geräte mit einem Trageaufwand einhergehen. Zudem schädigen sich diejenigen, die das Gerät benutzen, selbst – durch Abgase und Lärmbelastung. Eine Umstellung auf batteriebetriebene Gerätschaften würde schon viel erreichen.
Bei der Argumentation bezieht man sich auch auf Quellen des Umwelbundesamts. Eine Nutzung vor 7 Uhr morgens sollte dabei unbedingt vermieden werden.
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