Das RAW Gelände wird neubebaut und das könnte einige Klagen nach sich ziehen.
Derzeit gibt es noch drei Klagen in Bezug auf das RAW Gelände. Allen gemein ist, dass dort keine entsprechende Genehmigung erteilt wird.
Eine Klage bezieht sich auf die nicht erteilte Erlaubnis, dort einen Parkplatz für Autos einzurichten. Eine andere Klage richtet sich gegen eine nicht erteilte Baugenehmigung für ein Hotel, respektive einen Gastrobetrieb. Die dritte Klage ist ähnlich, auch hierbei ging es um die Verweigerung zum Bau von Einzelhandel, Hotel und Wohnen.
Die Nutzungsvorhaben waren gemäß der Aussage des Bezirksrats Florian Schmidt nach Paragraph 34 Absatz 1 des Baugesetzbuchs nicht möglich. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dies auch bestätigt. Jedoch liegen Berufungsverfahren gegen die Bescheide vor. Bei einem Antrag wurde aus formalen Gründen zurückgenommen.
Sollte das Berufungsgericht den Anträgen zustimmen, könnte es zu einer Umsetzung der Bauvorhaben und gegebenenfalls zu einer Schadensersatzzahlung kommen. Wie hoch diese ausfallen können und ob sie überhaupt durchkommen, ist derzeit nicht klar.
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