Transparenz bei den Bauanträgen im Bezirk gefordert

Wenn Du was bauen willst, dann musst Du auch die Nachbarn informieren!

Mit diesem Motto könnte man zusammenfassen, was alle Bauvorhaben mit sich bringen. Im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) heißt es in Paragraph 25 im dritten Absatz, dass die Nachbarschaft bei einem Bauprojekt frühzeitig informiert werden muss. Das ist bereits jetzt schon so, doch nach Ansicht der Grünen sollte das Bezirksamt darauf mehr Wert legen.

In dem Gesetz ist eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit gefordert und das Bezirksamt soll auf seiner Homepage darauf hinweisen. Der Antrag geht davon aus, dass ein Bauvorhaben das mehr als 800 Quadratmeter Fläche (BGF) vorweist, erhebliche Auswirkungen auf die Menschen hat, die dort wohnen.

Daher soll das Bezirksamt bei Bauvorhaben, die diese Dimension erreichen oder darüberhinaus reichen, explizit auf die Informationspflicht hinweisen und diesbezügliche Belege einzufordern. Und mit “Nachbarschaft” ist der entsprechende Straßenzug gemeint, so der Antrag.

Sollten die Antragsstellenden dem nicht nachkommen, soll dies das Bezirksamt übernehmen – allerdings erst bei einer Fläche von über 2.000 Quadratmetern (BGF). Dies soll durch eine entsprechende Veröffentlichung im Internet vorgenommen werden. Auch eine Übersicht über die Bauvorhaben soll man ins Netz stellen. Besonders relevant sieht man dies in Gebieten, für die es keinen Bebauungsplan gibt.

Bisher gab es von bezirklicher Seite keinerlei Strafmaßnahmen, wenn Antragsstellende für ein Bauvorhaben diese Informationspflicht nicht erfüllt haben. Es ist allerdings auch keine Grundlage für eine Baugenehmigung.

In der Begründung zu dem Vorschlag sei die Motivation das Mitbestimmungsrecht der Einwohnenden. Derart sollen nicht nur die Baupläne, sondern auch prognostizierte Auswirkungen auf das Umfeld veröffentlicht werden. Das Gesetz diene ja ebenfalls dem Mitbestimmungsrecht, da es eine Möglichkeit einräume, eine Diskussion anzustoßen.

admin

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