Eine Anfrage von Einwohnenden warf zur BVV-Sitzung ein Licht auf die Frage der Events von Lebensmittelgeschäften.
Der Bezirksstadtrat Hehmke antwortete darauf, dass diese Events nicht genehmigungsbedürftig sind und derart auch weiterhin stattfinden. Eine Liste der Events gäbe es aber nicht, aber auch diese Events unterlägen den aktuellen Corona-Regeln, wonach eine Höchstmenge an Menschen in einer Versammlung nicht überschritten werden darf und es bedarf eines Hygienekonzepts.
Sowieso dürfe das Bezirksamt keine derartigen Veranstaltungen verbieten. Das obliege der “Verordnungsgeber der Infektionsschutzverordnung”. Auf die Frage, warum sich das Bezirksamt nicht auf Bundesebene für eine striktere Regelung einsetzen würde und was man höher einschätze: Menschenleben oder Wirtschaft, antwortete der Stadtrat, dass der Senat hier in der Verantwortung liege und dass Anpassungen von den Bezirken angetragen werden. Eine Abwägung von Menschenleben und Wirtschaft stehe dem Bezirksamt nicht zu.
Das Beispiel der Markthalle Neun sei überprüft worden und man fand keine “gravierenden Verstöße”, die ein Verbot rechtfertigten.
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