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Urteil: SEZ vs Bund der Steuerzahler

Der Betreiber des SEZ hatte gegen den Bund der Steuerzahler geklagt und verlor den Prozess.

Es ging um das Wörtchen “Spaßbad” und den Vertrag zum Verkauf des SEZ vom Land Berlin an den jetzigen Betreiber des Objekts. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom Ende August zum Prozesses gegen den Bund der Steuerzahler habe ich vorliegend und ich fasse es  hier mal zusammen.

SEZ Friedrichshain

Es ging um einen Betrag von sage und schreibe 250.000 Euro (!), so viel Ordnungsgeld sollte Bund der Steuerzahler zahlen, sollte er das wiederholen, was man ihm vorgeworfen hat. Der Grund war eine Formulierung in einer Stellungnahme zum Schwarzbuch des Bundes. Darin kritisiert man die Senatsverwaltung, geht aber nicht auf die Betreibenden ein – so der Richter in dem Urteil.

Der Kläger verlangte die Unterlassung dieser Wortwahl, da es im Vertrag nicht vorkommen würde. Und als Ordnungsgeld eben eine viertel Million Euro oder sechs Monate Haft bei einer Wiederholung.

Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen und der Antragssteller muss die Kosten des Prozesses übernehmen. Die Urteilsbegründung war, dass der Kläger nicht individuell betroffen sei. Die Kritik an dem Vorgang richtete sich gegen den Senat und nicht gegen den SEZ Betreiber. Genauer gesagt, ist der Betreiber zwar betroffen, muss es aber gelten lassen, weil der Bund der Steuerzahler das gemacht, was man von ihm erwartet. Mit anderen Worten, sie hatten ein berechtigtes Interesse.

In einem Gespräch mit Alexander Kraus, dem Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler, äußerte sich dieser zufrieden mit dem Urteil. Auch der Richter hätte sich über den Vertrag gewundert, so Kraus, in welchem der Betreiber das SEZ für einen symbolischen Euro bekam. Die Aussage “modernes, familienfreundliches Spaßbad”, so Kraus weiter, wurde gegen “Wiederaufnahmen Hallenbadbetrieb” als Bedingung ersetzt.

“Wichtig dabei ist, dass beide Begriffe offenbar nicht eindeutig definiert sind und wir mit der Formulierung nicht rechtswidrig gehandelt haben.”

Auf Grund einer fehlenden Definition pocht der Betreiber des SEZ ja auch darauf, den Vertrag nicht gebrochen zu haben.

Der Bund der Steuerzahler glaubt sogar, dass es bei dem Vertrag Korruption gegeben haben könnte, jedoch sei auch Versagen des Senats eine Option. Doch das war bisher noch kein Grund für eine Anklage.

Inzwischen überlegt man auch Flüchtlinge im SEZ unterzubringen.

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