Außenbestuhlung: Eine Frage der Definition
Die Außenbestuhlung und die Messmethode in einem Antrag in der BVV: Es ist eine Definitionsfrage.
Die Berechnung, ob und wie weit die Außenbestuhlung von Cafés und Restaurants sein dürfen, liegt an der Frage der Laufbahn.
Und damit ist nicht die Karriere gemeint, sondern die zentrale Stelle, auf der man läuft. Die Laufbahn wird von dem Ober- und Unterstreifen gesäumt, die in die Breite gehen. Die Laufbahn ist normalerweise 80 bis 100 Zentimeter breit und werden durch Granitplatten markiert. Derart sollten rund 1,50 Platz zum Gehen sein.
Ein Antrag der BVV fordert nun, dass die Messung der Laufbahn nicht mehr mittig geschieht und man definiert die Laufbahn anders. Zumal es eh schon Ausnahmen gibt: Wenn die Laufbahn sich optisch nicht von den Seitenstreifen abhebt, ist die Definition nicht mehr zutreffend und die Außenbestuhlung kann anders vorgenommen werden.
Damit könnte man die Außenbestuhlung in kleinen Straßen mit schmalen Gehsteigen ermöglichen. Vor allem dort, wo man nach anderer Definition misst, noch genug Platz für alle da sei. Und als Beispiel führt man die Mainzer Straße an.
Die Definition ist gesetzlich festgelegt, es ist aber eine Tradition geworden von der Mitte aus zumessen. Das Ordnungsamt könnte auch anders messen. Damit könnte die Mainzer Straße weiterhin eine Außenbestuhlung haben.