Der Winter kommt, was gilt es zu beachten?
Der Winter kommt und wenn auch der Schnee fällt, gilt es einiges zu beachten.
Draußen wird es früher dunkel, der Duft von Glühwein zieht durch die Straßen und die Menschen tummeln sich auf Weihnachtsmärkten. So schön die Weihnachtszeit an der frischen Luft auch sein mag, verbringen wir doch auch gerne wieder mehr Zeit daheim in den warmen vier Wänden. Doch damit es für die Mietenden auch gemütlich ist, müssen Vermietende einiges beachten. Gerade im Winter müssen Sie daher einige Regeln befolgen, damit es nicht zu einer unschönen Bescherung kommt.
Schippen und Streuen nicht vergessen
Meist regeln die Gemeindesatzungen Ihrer Gemeinde, wer für das Räumen und Streuen der Straßen und Gehwege verantwortlich ist – häufig ist dies der Eigentümer. Zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr müssen die Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass niemand durch winterliche Glätte zu Fall kommt. Das bedeutet: Schippen und Granulat streuen im Morgengrauen und vor dem Zubettgehen. An den Wochenenden allerdings können andere Zeiten gelten. Soll dies die Mietenden teilweise oder ganz tun, müsste dies ausdrücklich in einer Extraklausel im Mietvertrag geregelt sein.
Schneit es mehrmals am Tag, müsste man auch leider häufiger zur Schneeschippe greifen. Sollten man den Räum- und Streupflicht vernachlässigen, kann es teuer werden: Rutscht beispielsweise eine Person vor dem Grundstück aus, hat dieser Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Ohne Heizen geht nichts
Wenn bei einem Mietenden die Heizung defekt ist, muss der Vermieter umgehend aktiv werden und diesen Defekt beheben. Auch wenn die Mietenden nicht direkt zum Heizen verpflichtet sind, muss man dafür sorgen, dass die Wohnung mindestens so warm ist, dass die Wasser- und Heizungsrohre nicht einfrieren. Als Mindesttemperatur werden in vermieteten Räumen wie Wohnungen von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr circa 20 bis 22 Grad empfohlen und in der Nacht 17-18 Grad.
Um stets eine angenehmen Raumtemperatur selbst bei frostigen Außentemperaturen zu haben, eignen sich Thermostate oder Thermoschalter am Heizkörper. Sie regulieren die Luft oder Flüssigkeit, die zum Heizen eingesetzt wird. Der Thermostat schaltet die Anlage bei Bedarf einfach aus oder ein, so dass konstante dieselbe Temperatur gehalten werden kann. Man unterscheidet dabei zwischen Kapillarthermostaten und Bimetallthermostaten.
Warmwasser und Wasserleitungen
Jeder zur Miete wohnende Person hat das Recht, auch noch nach Mitternacht warm duschen zu können. Das warme Wasser sollte dabei zwischen 40-50 Grad Celsius erreichen und nicht zu lange für das Erhitzen brauchen.
Bei kalten Außentemperaturen kann das Wasser in den Leitungen schneller gefrieren und sich ausdehnen, wodurch die Leitungen reißen bzw. platzen können. Wasserleitungen im Freien sind im Winter besonders gefährdet. Auch wenn einige Versicherungen im Schadensfall von geplatzten Rohren Geld zahlen, so müssen der Vermieter sicherstellen, dass ungenutzte Leitungen im Garten, auf der Terrasse oder in der Garage vor dem ersten Frost abgedreht sind und Sie diese auch leergelaufen sind.