Zweckentfremdungsgesetz – Erfolg & Fragen
Genauer heißt es Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, das mit Erfolg und Skepsis betrachtet wird.
Seit nunmehr anderthalb Jahren ist das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz in Berlin in Kraft. Für das Bezirksamt ist es ein Erfolg. Aber es gibt Befürchtungen, gerade die Geflüchteten würden darunter leiden.
Das Gesetz sagt im Prinzip aus, dass man seine Wohnung nicht als Ferienwohnung umfunktionieren darf, ohne dafür eine Genehmigung zu haben. Bis zum Ende des letzten Jahres wurden 411 Anträge auf Zweckentfremdung gestellt. Die Strafe für die Zweckentfremdung kann bis zu 100.000 Euro hoch sein.
Bei 218 Fällen wurde ein entsprechendes Verfahren eröffnet, wobei das Bezirksamt bisher immer gewonnen hat. Insgesamt hat man insgesamt Bußgelder in Höhe von über 50.000 Euro verhängt. Auch in diesem Jahr gibt einige Ordnungswidrigkeiten, die vor Gericht geklärt werden.
Die FDP stellte zu dem Gesetz eine Anfrage im Zusammenhang mit den Flüchtlingen und anderen benachteiligten Gruppen an das Bezirksamt. Dabei ging es um die Zulässigkeit der Vermietung für einen begrenzten Zeitraum. Denn ein Gericht urteilte, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen keine dauerhafte Wohnungsmiete darstelle. Das Bezirksamt sagte darauf, dass eine Vermietung – ungeachtet der Frist – keine Ordnungswidrigkeit im Sinne dieses Gesetzes darstelle. Der Dreh- und Angelpunkt sei der ordentliche Mietvertrag. Das Urteil betraf die Kostenübernahme in Tagessätzen.
Das Bezirksamt will aber gegen Überbelegungen vorgehen, wo bis zu zehn Personen in einer Zwei-Raum Wohnung leben. Denn die Vermietenden lassen alle die volle Miete zahlen, was nicht selten von der öffentlichen Hand geleistet wird.