Hohe Geldstrafen für Beleidigungen
In letzter Zeit gab es zwei Urteile zur Beleidigung des Personal des Ordnungsamtes – mit hohen Geldstrafen.
Wie das Bezirksamt mitteilt, gab es in letzter Zeit zwei rechtskräftige Verurteilungen, wobei Personen des Ordnungsamts beleidigt wurden. Ich nehme an, dass man damit ein Zeichen setzten will – mit der Pressemitteilung und vielleicht auch mit den hohen Geldstrafen.
Im ersten Fall hatte eine Person mit ihrem Pkw keinen Parkschein gezogen und bekam dafür wohl ein Knöllchen. In der anschließenden Auseinandersetzung mit einer Person des Ordnungsamtes, fiel offenbar das “A-Wort”. Das Gericht verurteilte denjenigen, der die Beleidigung aussprach, zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig, man kann dem also nicht mehr widersprechen.
In einem anderen Fall, wobei der Grund für die Auseinandersetzung nicht angegeben wurde, verurteilte das Gericht einen SUV-Fahrenden ebenfalls rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Diese Person hatte dem Angestellten des Ordnungsamtes den Mittelfinger gezeigt.
Im Übrigen gibt es den Strafbestand der Beamtenbeleidigung nicht (siehe Wiki), respektive nicht mehr. In Preußen gab es das tatsächlich mal, aber im bundesdeutschen Recht ist das nicht vorgesehen. Beleidigung, egal gegen wen, ist allerdings strafbar. Und auf Antrag kann man auf einen Paragraphen der Beleidigung eines Amtsträgers pochen.