Erhaltungsverordnung für Gebiet um Weberwiese
Wie das Bezirksamt in einer Pressemitteilung erklärt, ist die Erhaltungsverordnung für die Weberwiese erlassen worden.
Mit anderen Worten, der Milieuschutz ist nun aktiviert worden. Die Erhaltungsverordnung war aber, so dachte ich, schon vor einigen Monaten aktiviert worden. Erst im Juni gab es hierzu eine Anfrage in der BVV. Aber dabei handelte es sich wohl um den Aufstellungsbeschluss. Fortan gilt das Gebiet um die Weberwiese als Erhaltungsgebiet gemäß dem Paragraphen 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB.
Damit ist die Weberwiese, neben den Arealen um den Boxhagener Platz und der Petersburger Straße, die dritte Gegend mit aktiviertem Milieuschutz. Erstmals aber sei neben der baulichen Unveränderlichkeit ohne Antrag, muss auch auf das soziale Gefüge beachtet werden.
Der Grund für die Adelung dieses Gebiets, läge in der besonderen Gefahr den Verdrängungsmechanismen ausgesetzt zu sein und weil viele alte Leute dort leben. Meines Erachtens liegt das nicht nur rund um die Weberwiese in Friedrichshain vor… In dem Gebiet um die Weberwiese wohnen rund 5.300 Personen in rund 3.400 Wohnungen.
Ich frage mich, ob es nun eigentlich immer noch Ausnahmen gibt, wie vor allem für die Firma Taekker, die offenbar viele Gebäude in dem Gebiet Weberwiese ihr Eigen nennt.