Mietendeckel ist da: Was nun?
Dank der linken Regierungsparteien hat Berlin nun den ersten Mietendeckel. Was ist nun zu tun?
Leider kam der Mietendeckel nicht so einfach, wie viele es erwarteten. Aber es ist bundesweit der einzige funktionsfähige Beitrag zum Schutz der Menschen vor Immobilienhaien. Seit des 23. Februar ist das Gesetz in Kraft und das hat schon einige positive Auswirkungen.
Zu vorderst ist zu sagen, dass die Mieten nun in den nächsten fünf Jahre nicht erhöht werden dürfen. Nur wenn es nötige Sanierungen gibt, dürfen die Mieten steigen.
Zudem gibt es nun Mietobergrenzen und das bedeutet, dass man bei einer zu hohen Miete eine Rückzahlung einfordern kann, wenn diese 20 Prozent über der Obergrenze liegt. Das gilt allerdings nicht für Wohnungen, die ab 2014 gebaut wurden.
Die Vermietenden müssen darüber Auskunft geben und wenn sie nicht willig sind, kann man sich an das Bezirksamt respektive Wohnungsamt wenden. Nach zwei Monaten sollten die Vermietenden Auskunft über die Mietpreise geben. Die Miete senken kann man aber erst neun Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, also im November.
Wer eine Staffelmiete hat, bezieht sich auf den Stichtag 18. Juni 2019. Ab 2022 darf die Miete wieder steigen, aber höchstens um 1,3 Prozent. Die Obergrenze gilt dann aber auch weiterhin. Diese Mietobergrenze variiert nach Baujahr und Ausstattung. Bei Neuvermietungen gilt die Miete des vorherigen Vertrags. Ist es ein Erstbezug, darf die Miete die Mietobergrenze auch nicht reißen.
Ein Verstoß gegen den Mietwucher ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann. Weitere Infos gibt es unter mietendeckel.berlin.de