Allgemein

Landesantidiskriminierungsgesetz im Bezirk

Auch in der BVV war das Landesantidiskriminierungsgesetz Thema.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz ist das Gesetz, das (nicht mein) Innenminister Seehofer als überflüssig hält, weil es ja verboten ist und weswegen er keine Bundespolizei mehr nach Berlin schicken wollte. Das Gesetz füllt eine Lücke in der Diskriminierung und ist selbstverständlich nötig. Inzwischen hat man sich geeinigt.

Rathaus Kreuzberg
Rathaus Kreuzberg

Das Gesetz betrifft jedoch nicht nur die Polizei, sondern alle Behörden in Berlin. Das Landesantidiskriminierungsgesetz gilt jedoch ausschließlich für Berlin und in der BVV fragten Bezirkseinwohnende nach, ob der Bezirk dafür bereit ist. So fragte man, wer dafür zuständig ist und die Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann beantwortete dies damit, dass die Stelle zuständig ist, in deren Verantwortungsbereich es stattgefunden hat.

Die Zwistigkeiten werden in Kooperation mit dem Rechtsamt geregelt, sodass die personelle Aufstellung gemeistert und die Fristen gewahrt bleiben können.

Für die Bevölkerung gibt es diesbezüglich Workshops und ein E-Learning-Angebot. Beide Angebote werden ab dem Herbst unterbreitet.

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