Pop-up Radwege gefährdet
Das Verwaltungsgericht Berlin sieht die Pop-up Radwege als rechtswidrig an.
Wie kann das sein?, frage ich mich. Die Pop-up Radwege sollen rechtswidrig sein und könnten deinstalliert werden.
Die Radwege sind für mich in erster Linie eine sichere Passage durch den überbordenden Verkehr in Berlin. Das Gericht in Berlin sieht andere Gründe für wichtig und wieder einmal wird das Leben zugunsten der Wirtschaft geopfert.
Es ist nicht nur die Tatsache, dass man als radfahrende Person geschützter auf den neuen Radwegen ist, die auch breiter sind, es soll doch den Autoverkehr reduzieren. Die Luftverschmutzung, an der der Autoverkehr einen großen Anteil hält, ist gemäß der EEA die größte Gesundheitsgefährdung in der EU.
Das Gericht gab einem Eilantrag der Faschisten statt, denn es gäbe Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Dies betrifft acht neuer Radwege, die größtenteils durch unseren Bezirk führen. Das Urteil des Gerichts wurde gestern bekannt und fordert den Senat auf, die Schilder und die Markierungen auf der Fahrbahn zu entfernen.
Das Verwaltungsgericht urteilte im Eilverfahren, dass die Begründung nicht ausreichend sei. Es ging bei der Einrichtung um eine infektionsmindernde Mobilität. Temporäre Radwege seien zwar erlaubt, aber Radwege dürften nur dort geplant werden, wo der:
“Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Eine solche Gefahrenlage habe der Antragsgegner nicht dargelegt, sondern sei fälschlich davon ausgegangen, er müsse eine Gefahrenlage nicht begründen.” (Quelle: Verwaltungsgericht).
Des Weiteren sei die Pandemie kein ausreichender Grund gewesen.
Der Senat hat Beschwerde eingelegt und ich hoffe – wäre ich gläubig, würde ich beten – dass diese Beschwerde Erfolg hat. Die Rechtmäßigkeit wird weiterhin angenommen, zumal keine Grundrechte der Verkehrsteilnehmenden verletzt seien.
Klar ist, dass der CDU-Landeschef Kai Wegner, der zuvor noch über den zu lange Dauer des Ausbaus der Radwege schwadronierte, sich nun wieder aufregen kann.
Die Entscheidung des Gerichts bedroht folgende Radwege:
- Gitschiner – Skalitzer Straße
- Hallesches Ufer
- Kottbusser Damm bis Hermannplatz
- Lichtenberger Straße
- Petersburger Straße bis Landsberger Allee
- Tempelhofer Ufer
- Schöneberger Ufer
- Kantstraße
Ich fahre Auto und Fahrrad und finde die Entscheidung super.
Mit dem Fahrrad habe ich bisher immer einen Weg und genug Platz gefunden, auch ohne PopUp.
Mit dem Auto stehe ich zunehmend im Stau wegen zusätzlicher Fahrradstreifen.
Das finde ich nicht, zumal es ja darum geht, den Autoverkehr zu reduzieren. Dafür wird das Autofahren ja unattraktiver gemacht.
Soetwas schreiben nur Leute, die sonntags mal mit den Rad zum Bäcker fahren. Wer wirklich in der Stadt Fahrrad fährt, der weiß die Sicherheit der Popup-Radwege zu schätzen. Es geht auch nicht darum, irgendwo einen Weg (auch wenn es der Bürgersteig ist) zu finden, sondern dass auch Ältere und Kinder unbeschwert durch die Straßen fahren. Diejenigen, die als Radfahrer im Verkehr in Berlin starben, sehen das bestimmt auch anders. Und ein Tipp: Wenn Du nicht im Stau stehen willst, dann nutze doch die BVG!