KMA & Frankfurter als Erhaltungsgebiet
Die Karl-Marx- und die Frankfurter Allee werden zum städtebauliches Erhaltungsgebiet ernannt.
Eigentlich müsste man doch alle Teile von Friedrichshain und Kreuzberg vor der Gewinnmaximierung der Immobilienfirmen schützen. Aber es kommt immer peu à peu und manchmal anders als gedacht.
Nun wurden die Gebäude entlang der Frankfurter Allee und der Karl-Marx-Allee zum städtebauliches Erhaltungsgebiet erklärt. Aber das hat für die dort lebenden Menschen weniger Vorteile, als man es sich vorstellt. Denn mit dem Status, der in Paragraph 172 Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs ausgewiesen ist, soll nur verhindert werden, dass man mit Baumaßnahmen das Aussehen der Gebäude verändert.
Das baulich geschützte Areal betrifft im Übrigen auch die Seitenbereiche der beiden Straßen, die eigentlich ja nur eine ist. Aber nicht davon betroffen ist der Bereich um die Weberwiese, wo es sich bereits um ein Milieuschutzgebiet handelt. Der Grund für die Erhebung zum städtebaulichen Erhaltungsgebiet sei, dass die Straße eine “einmalige Wirkung auf die Stadt” habe. Das beträfe sowohl die Architektur, als auch die Funktion.
Das Gebäudeensemble, das man auch zum Weltkulturerbe erheben möchte, und die einheitliche Nachkriegsbebauung prägen mit dem eigenen Charme den Bereich der Stadt. Derartiges gibt es kein zweites Mal in Berlin, so sinngemäß der Baustadtrat des Bezirks Florian Schmidt.
In der Konsequenz bedeutet die Erklärung zum Erhaltungsgebiet, dass Anträge auf Änderungen der Bausubstanz und die Etablierung neuer Gebäude für bis zu ein Jahr zurückgestellt werden können. Bei Projekten die keiner Baugenehmigung bedürfen, kann man einen Bau sogar vorläufig untersagen. Dies gilt dann, wenn der Gesamteindruck des Gebäudekomplexes beeinträchtigt werden würde.
Wer mehr über die Straße und ihre Geschichte erfahren will, kann sich die Ausstellung ab Oktober wieder Café Sibylle ansehen.